HÄUSLICHE PFLEGE – 05/2003

FW [AW] am 17. Mai 2007

17.05.2003

Zukunft der Pflegeversicherung zurzeit ungewiss

Wie der Branchendienst Pflege intern berichtet, lehnt der Vorstandsvorsitzende des VdAK Herbert Rebscher die Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung strikt ab. Auf dem Deutschen Pflegeforum in Berlin kritisierte Rebscher zudem die Pläne der Rürup Kommission, die Pflegeversicherung entweder ganz abzuschaffen oder über Steuern zu finanzieren.

Beide Vorschläge der Kommission zur Reform der Pflegeversicherung seien gesamtökonomisch unausgegoren, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Angestellten Krankenkassen. „Die Pflegeversicherung wird im Moment politisch reif geschossen – an durchdachten Nachfolgemodellen fehlt es bei den Kommissions-Experten dagegen.“ Fest stehe, so Rebscher, dass die Pflegeversicherung reformiert werden müsse. In diesem Punkt stimme er mit der Rürup-Kommission völlig überein. Rebscher: „Kein anderes Sozialsystem richtet seine Leistungen an ökonomischen Basiszahlen von vor zehn Jahren aus.“ Bis heute lägen der Versicherung Statistiken aus dem Jahr 1992 zugrunde; eine Dynamisierung habe es seit ihrer Einführung 1995 nicht gegeben. „Das muss sich ändern.“ Statt aber an der Systemschraube zu drehen, will der VdAK-Chef alle Leistungen der Pflegeversicherung kritisch überprüfen. „Was nicht Sache der Pflege ist, gehört auch nicht mehr in den Leistungskatalog.“ Zugleich gab er jedoch zu, dass dieses Verfahren gerade in der Pflege oft auf Schnittstellenprobleme stoße. Diese gelte es künftig gemeinsam mit der Pflege zu lösen.

Den Vorschlag, Pflege- und Krankenversicherung zu integrieren, lehnte der VdAK-Vorstandsvorsitzend strikt ab. Weder würden damit die Schnittstellen verschwinden, noch würde Geld hinzu kommen oder gar gespart werden. Jede Illusion nahm Rebscher der Pflegebranche auf eine finanziell sichere Zukunft. Seiner Einschätzung zufolge wird der Kapitalstock der Pflegeversicherung bereits 2005 aufgebraucht sein. „Ohne Regulationen bleibt dann nur noch, die gesetzlichen Rücklagen anzutasten.“

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(Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 05/2003)
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