Recht – UNTERHALT FÜR ELTERN

FW [AW] am 17. Mai 2007

09.03.2003

STIFTUNG WARENTEST

Nr. 3, März 2003, Finanztest/Recht: UNTERHALT FÜR ELTERN, Wie weit Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen

Der Beitrag zeigt wieder deutlich die bundesweit ungeregelte und ungeklärte Handhabung, in wie weit Unterhaltspflichtige herangezogen werden, um den Betroffenen, Müttern und Vätern, z.B. in Altenheimen ein „vernünftiges Auskommen“ zu gewährleisten. „Die“ bekommen nämlich nur ein „Taschengeld“.

Im Interview mit dem Anwalt für Sozialrecht Michael Baczko, Erlangen, wird bemerkt: „Leider hat sich der BGH nicht klar ausgedrückt. Das Zahlungsverlangen der Behörde kann nicht vollstreckt werden, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt. Oder man geht zusammen vors Zivilgericht. Es wird in der Regel ein zu hoher Unterhaltsbetrag gefordert. Der Weg zum Anwalt lohnt also in jedem Fall.“ Leichter gesagt, als getan! Von was denn?

An sich doch letztlich ganz einfache Angelegenheiten. Aber wir sind nicht in der Lage, diese vielschichtigen Einzelprobleme im Sinne aller Beteiligten zu lösen. Nicht einmal innerhalb eines Bundeslandes, geschweige denn in allen 16 Bundesländern einheitlich. Wenn man sich die Sozialämter in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einmal ansieht und fragt, schütteln diese armen Mitarbeiter (wenigstens) mit dem Kopf und wissen selbst nicht „wo es lang geht“. Sie können es auch nicht erklären, weil sie es einfach nicht wissen. Vielleicht der nächste Vorgesetzte? Aber der wird gerade geschult. Allein der Antrag auf „Grundsicherung“ scheint ein „Buch mit 7 Siegeln“ zu sein. Die übrigen Tipps in diesem Bericht sind wohl noch verständlich, aber mehr auch nicht. Es sieht so aus, als ob die Recherchen selbst den Journalisten und Redakteuren „Kopfschmerzen“ bereiteten.

Schade, daß man für die € 3.80 in dem Heft nicht mehr erfährt. „Man“ ist halt weiter auf sich selbst angewiesen, insbesondere, wenn man sich um alte und kranke Menschen kümmern „darf“, die in Sachen „Geld“ oft äußerst empfindlich reagieren und in der Sache selbst wirklich keine Ahnung mehr haben. Es wird ihnen ihr ganzes Hab und Gut einfach weggenommen. Wie will man das einem ehemals gut situierten Menschen, jetzt etwas verwirrt, klar machen? Selbst die Argumente der Söhne und Töchter helfen dabei nichts. Und die „Solidargemeinschaft“ am allerwenigsten. Die Renten reichen fürs Heim, trotz Pflegestufen, längst nicht mehr aus.

Es verwundert die Zahl aus 2000, daß die Sozialämter rund „243 000 Bedürftigen“ Hilfe in Pflegeeinrichtungen gewährt haben, davon allein in der Stadt Köln 3500 „Pflegefälle“. Egal – ob die Zahlen stimmen – eine missliche, verworrene Ungleichbehandlung aller betroffenen Bundesbürger, aber mit viel Beschäftigung bei den Behörden! Ein Normalbürger versteht hier gar nichts mehr.

Abonniere unseren kostenlosen RSS feed